Befahrensregelung für die Nationalparke Wattenmeer
Befahrensregelung für die Nationalparke Wattenmeer
Generalklausel: Die Verkehrsteilnehmer haben sich auf den Bundeswasserstraßen so zu verhalten. dass die Tierwelt nicht geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, gestört wird. Es sind neue Regeln im Gespräch, aber 2018 bleibt noch alles wie unten beschrieben. |
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Vogel-/Robben- schutzgebiet |
Zone I Ruhezone |
Zone II Zwischenzone |
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Fahren im gekennzeichneten Fahrwasser (FW)
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Ja, sofern ein FW eingerichtet wurde |
ja |
ja |
Fahren außerhalb des gekenn-zeicheten FW |
nein |
Ja, aber nur 3h vor und 3 h nach HW |
ja |
Ankern |
nein |
Ja, direkt am FW |
Ja |
Trockenfallen |
nein |
Ja. direkt am FW |
Ja |
Von Bord Gehen |
nein |
Ja, bis 50 m Abstand vom Schiff |
ja |
Übernachten |
nein |
ja |
ja |
Fahrt in kn unter Motor im FW |
12 kn |
12 kn |
16 kn |
außerhalb d. FW |
– |
8 kn |
12 kn |