Befahrensregelung für die Nationalparke Wattenmeer

Befahrensregelung für die Nationalparke Wattenmeer

Generalklausel: Die Verkehrsteilnehmer haben sich auf den Bundeswasserstraßen so zu verhalten. dass die Tierwelt nicht geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, gestört wird.

Es sind neue Regeln im Gespräch, aber 2018 bleibt noch alles wie unten beschrieben.

Vogel-/Robben-

schutzgebiet

Zone I Ruhezone

Zone II Zwischenzone

Fahren im gekennzeichneten Fahrwasser (FW)

 

Ja, sofern ein FW eingerichtet wurde

ja

ja

Fahren außerhalb des gekenn-zeicheten FW

nein

Ja, aber nur 3h vor und 3 h nach HW

ja

Ankern

nein

Ja, direkt am FW

Ja

Trockenfallen

nein

Ja. direkt am FW

Ja

Von Bord Gehen

nein

Ja, bis 50 m Abstand vom Schiff

ja

Übernachten

nein

ja

ja

Fahrt in kn unter Motor im FW

12 kn

12 kn

16 kn

außerhalb d. FW

8 kn

12 kn