Küstenland Schleswig-Holstein will den Feizeitsport unter freiem Himmel ab dem 4. Mai wieder ermöglichen!
Nicht geklärt ist, ab wann die Einkranungen (gewerblich und vereinsseitig) und das Verholen der Schiffe auf ihren Liegeplatz geschehen darf. Der SVSH will in der nächsten Woche diesbezüglich an den entscheidenen Stellen nachhaken und auf eine frühere Entscheidung drängen, damit ein jetzt schon zu erwartender Rückstau bei den Einkranungen so gering wie möglich gehalten werden kann. Stand heute, 20.04.2020, besagen unsere Informationen, dass sich das Ministerium bis dato nicht dazu durchringen konnte, für die Sportboothäfen jetzt schon Erleichterungen zu genehmigen.
Wir informieren Sie, sobald wir mehr wissen.