Nationalpark Ostsee rechtlich unzulässig!
Die Festsetzung eines Nationalparks Ostsee innerhalb der sog. Potentialfläche scheitert gleich an mehreren wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen. Zu diesem drastischen Ergebnis kommt die international renommierte Kanzlei NOERR in ihrem aktuellen Rechtsgutachten für die Freie Ostsee Schleswig-Holstein, eine Initiative des „Surf und Paddel“ Bündnis e.V. i.G.
NOERR zählt zu den führenden europäischen Wirtschaftskanzleien. Neben deutschen und internationalen Wirtschaftsunternehmen berät die Kanzlei seit vielen Jahren auch Bundes[1]und Landesbehörden und wird für ihre Expertise in Energie-, Klima- und Umweltfragen sehr geschätzt.
Die Juristen rügen das aktuelle Vorhaben des MEKUN in mehrfacher Hinsicht. Neben dem Fehlen grundlegender naturschutzrechtlicher Voraussetzungen verweist das 35-seitige Gutachten u.a. auf eine deutliche Kollision mit der bestehenden Landesentwicklungsplanung von Schleswig-Holstein und artikuliert eine mangelnde Verhältnismäßigkeit der möglichen Eingriffe sowie schwere, verfassungsrechtliche Bedenken. Ebenso bestätigt das Gutachten das vom MEKUN immer abgestrittene, komplexe Zusammenwirken von Bundes- und Landesrecht. Das Gutachten stellt klar, dass das Land Schleswig-Holstein zwar dafür zuständig ist, den Nationalpark festzusetzen, die Landesregierung jedoch weder eine Befahrenserlaubnis, noch ein Befahrensverbot regeln kann. Die Kompetenz des Bundes hat uneingeschränkten Vorrang vor landesrechtlichen Regelungen. Hervorgehoben wird auch die weitgehende Unvereinbarkeit von Nutzungsmöglichkeiten und Nationalparkstruktur. Damit wird belegt, dass diverse Versprechungen des Ministers Tobias Goldschmidt jeglicher Grundlage entbehren und es zukünftig zu einer erheblichen Verdrängung des Menschen aus den Nationalparkflächen der Ostsee kommen wird.
Der Sprecher der Initiative Björn Brüggemann resümiert: „Dieses Gutachten kann und darf nicht ignoriert werden. Die Ergebnisse der Kanzlei NOERR sind eindeutig. Das Prestigeprojekt Nationalpark Ostsee ist unausgegoren, entzieht den Menschen vor Ort Teilhabemöglichkeiten und verändert nicht den schlechten Gesamtzustand der Ostsee. Stattdessen sorgt es für Verunsicherung und Existenzängste und sollte besser heute als morgen gestoppt werden. Wir sind für echten Umweltschutz mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht für einseitige Verbote gegen den Menschen!“
Gleichzeitig verweist Björn Brüggemann auf die möglichen Klagewege, die das Gutachten aufzeigt und kündigt an, dass mit der kommenden Gründung des „Surf und Paddel“ Bündnis e.V. nun auch die Grundlagen für entsprechende juristische Schritte gelegt werden