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Öffentliche Veranstaltungen zum Aktionsplan Ostseeschutz 2030

Im März 2024 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 (APOS 2030) beschlossen. Er enthält ein Maßnahmenpaket, das an den unterschiedlichen Belastungsquellen der Ostsee ansetzt. Zudem sollen Anknüpfungspunkte für Menschen geschaffen werden, die sich aktiv einbringen wollen. Erste Vorhaben wurden realisiert und angestoßen.

Im Frühjahr lädt die Landesregierung unter dem Titel „ostseeschutz.sh – Informieren. Austauschen. Gestalten.“ zu vier öffentlichen Veranstaltungen ein. Im Rahmen dieser Termine wird über den APOS 2030 informiert. Initiativen, Verbände und Ministerien sollen ins Gespräch kommen, sich über Möglichkeiten zur Mitwirkung am Ostseeschutz austauschen und Anregungen bekommen, mit welchen Aktionen und Initiativen sich etwas für die Verbesserung der Ostsee als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum tun lässt.

Die Veranstaltungen finden in den Ostseeanrainerkreisen statt und richten sich gleichermaßen an Privatpersonen, Verbände und politische sowie gesellschaftliche Akteure.

Die Termine

  • Kreis Rendsburg-Eckernförde
    28. April, 19 Uhr: Stadthalle Eckernförde, Am Exer 1, 24340 Eckernförde
  • Kreis Schleswig-Flensburg
    5. Mai, 18 Uhr: C.ulturgut, Alter Husumer Weg 222, 24941 Flensburg
  • Kreis Ostholstein
    6. Mai, 18 Uhr: Eventfabrik Neustadt, Am Holm 82, 23730 Neustadt in Holstein
  • Kreis Plön
    7. Mai, 18 Uhr: Aula der Stadt Plön, Am Schiffsthal, 24306

Es stehen jeweils ca. 200 Plätze zur Verfügung. Eine Anmeldung ist daher erforderlich.

Im ersten Teil der Veranstaltung werden die Umsetzungsschritte zu den konkreten Maßnahmen des APOS 2030 vorgestellt. Dies beinhaltet u.a. folgende Aspekte:

  • Die Zielvereinbarung mit der Landwirtschaft zur Verringerung der Nährstoffeinträge wurde geschlossen.
  • In fünf Modellregionen entlang der schleswig-holsteinischen Ostseeküste haben sich die Ostseebeiräte konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen.
  • Für die geplanten drei neuen Meeresnaturschutzgebiete sind die Schutzwürdigkeitsgutachten erstellt worden.
    Die Rechtsverordnungen gehen vor der Sommerpause in das öffentliche Beteiligungsverfahren nach § 19 LnatSchG (Landesnaturschutzgesetz).
  • Die Landesregierung bereitet Kompensationsmaßnahmen für die Fischerei in Folge der geplanten Verbänderungen der Fangkulisse vor.
  • Die Meeresschutzstation Ostsee hat ihre Arbeit aufgenommen.
  • Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats sind mit Schreiben des Ministerpräsidenten berufen worden. Das Gremium wird das erste Mal im Juni dieses Jahres tagen.