Schäden nach dem Jahrhundert-Hochwasser: Was jetzt zu tun ist!
Liebe Sportfreunde,
das Unwetter am vergangenen Wochenende hat an diversen Stellen des Landes zu massiven Schäden geführt und viele von uns hart getroffen.
Wenn Ihr einen Schaden erlitten habt, liefern wir hier – zusammengestellt von Henning Jahn vom Versicherungsbüro beim Landessportverband – eine kompakte Übersicht über mögliche kurzfristige To-Do’s auf Versicherungsseite. Diese Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll Euch eine spontane Hilfestellung sein, welche Ansprechpartner und welche Versicherungen jetzt greifen könnten.
Schaden am Boot:
Die Schäden am Boot sind in der Regel ein Fall für die Kaskoversicherung, die hoffentlich besteht.
Wichtig wäre hier die Unterscheidung: Es gibt Bootskaskoversicherungen, die lediglich den Totalschaden versichern, andere versichern auch Teilschäden.
Hier schaut bitte in Euren Versicherungsschein, welche Variante abgesichert ist und wendet Euch an Euren jeweiligen Versicherer.
Ein Tipp dazu: Im Rahmen einer Bootskaskoversicherung ist oftmals auch die Bergung mitversichert.
Haftpflichtansprüche für Schäden am Boot:
Haftung setzt Verschulden voraus. Das bedeutet der Verursacher einer Schädigung muss eine erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die den entstandenen Schaden ursächlich herbeigeführt hat, damit er haftbar ist. Dies wird bei Schäden durch Unwetterereignisse nur schwer herzuleiten sein. Im Zweifelsfall meldet Ansprüche hierzu beim Haftpflichtversicherer eines Verursachers an, bzw. fragt gezielt bei diesem nach. Die Haftpflichtversicherung prüft dann ein mögliches Verschulden und den gestellten Ersatzanspruch.
Schaden an der Steganlage:
Leider gibt es kaum noch Versicherer, die im Rahmen der sogenannten Fluss-Kaskoversicherung eine Rundum-Deckung für Steganlagen anbieten. Der übliche Weg ist heutzutage eine hochpreisige Sachversicherungslösung als Spezialversicherung oder eine Lösung über eine Gebäudeversicherung. Hier gibt es einzelne Versicherer, die wie Zäune und Umfriedungen im Rahmen der Gebäudeversicherung – zumeist mit einer Summengrenze – zumindest eine kleine Deckung für Schäden an Hafen und Steganlage gewähren. Dies ist aber leider nicht selbstverständlich und nicht immer enthalten. Hierzu schaut bitte einmal in Eure Gebäudeversicherung (s.u.) bzw. kontaktiert den Versicherer. Bei gepachteten oder gemieteten Anlagen könnte ggf. sogar der kommunale Schadenausgleich mit involviert sein, sollte die Gemeinde Eigentümer der Anlage sein.
Schaden am Gebäude:
Bei Schäden durch eindringendes Ostseewasser bedürfte es einer Elementarschadenversicherung in der Gebäudeversicherung. Hierzu schaut bitte in den eigenen Versicherungsordner, wo der Gebäudeversicherungsschutz besteht und kontaktiert Euren Versicherer. Die Regelung des kommunalen Schadenausgleichs kann analog gelten, wenn die Versicherungspflicht nicht an den Pächter übertragen wurde.
Sturmschäden sind Aufgabe der regulären Gebäudeversicherung. Hierzu kontaktiert diese gerne. Ein Tipp: Oftmals gibt es hier auch sogenannte „Baumklauseln“, also einen erweiterten Versicherungsschutz für die Entfernung entwurzelter Bäume auf dem versicherten Grundstück, die vielfach sogar Folgeschäden der Entwurzelung mitversichert haben.
Schäden an Inventar:
Die Inhalte der beiden vorgenannten Punkte gelten analog auch für die Inventar- und Inventar-Elementarschadenversicherungen, wenn nicht nur das Gebäude, sondern auch dessen Inhalt betroffen sein sollte.
Schäden an Autos:
Geparkte Autos und zum Teil sogar Trailer sind, wenn sie beschädigt worden sind, im Rahmen einer bestehenden Teilkaskoversicherung versichert – sowohl bei Sturmschäden als auch bei Schäden durch Überschwemmungen. Eine bestehende Teilkaskoversicherung verfügt zwar zumeist über einen Selbstbehalt, zieht jedoch keine Rückstufung nach sich.
Schaden an Boden oder Gewässer:
Sind Gefahrstoffe ausgetreten, greift eine bestehende Umwelt-Haftpflichtversicherung. Diese ist vielfach die Haftpflichtversicherung des Boots (bei Booten) oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung inkludiert. Für Mitgliedsvereine im LSV (Vereinsboote) besteht diese über den Sportversicherungsvertrag.
Diese Checkliste soll Euch eine Hilfestellung liefern. Bei konkreten Fragen wendet Euch gerne an das Versicherungsbüro beim Landessportverband. Denn ein Mitgliedsverein im Landessportverband hat bereits acht Versicherungen über seine Mitgliedschaft bestehen.
Ihr erreicht das Büro telefonisch unter 0431-556083-60 oder via Email unter vsbkiel@ARAG-Sport.de