Pyroschein

Sach- und Fachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht

Der Seglerverband Schleswig-Holstein ist berechtigt, Ausbildung und Prüfung zum Sach- und Fachkundenachweis nach § 7 Abs 1 WaffG und nach § 9 Abs. 1 SprengG durchzuführen. Die staatliche Anerkennung seitens der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Kiel liegt vor.

Der Nachweis ermöglicht den Erwerb erlaubnispflichtiger pyrotechnischer Seenotsignale der Unterklasse T2, er erfüllt eine der Voraussetzungen zur Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil ist ein schriftlicher Test, der durch eine mündliche Prüfung erweitert werden kann. Geprüft wird aus dem Fragenkatalog_sachkunde 2010 Kap.9 für die Sachkundeprüfung (gem. § 7 WaffG). Voraussetzung für die Erlangung des „Pyroscheins“ ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und der Besitz eines Bootführerscheins.

Der nächste Lehrgang mit Prüfung ist noch nicht terminiert. Bei Interesse können Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle (info@seglerverband-sh.de) melden. Wir informieren Sie dann, sobald der Termin feststeht. Für die Anmeldung benötigen wir dann die Angabe von Name/Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Verein, Nummer des Sportbootfüherschein und Mail/Telefon. Veranstaltungsort ist üblicherweise die Wassersportvereinigung Mönkeberg (WVM), Strandweg 14 in 24248 Mönkeberg. Die Kosten belaufen sich bei Mitgliedsvereinen des SVSH auf 40,-€, bei allen anderen auf 50,-€.