Umgang mit Antifouling – Produkten

▸ Biozidhaltige Antifouling-Produkte dürfen nur verkauft werden, wenn sie zugelassen sind. Dies ist erkennbar an einer:Registriernummer (z.B.  N-12345) oder Zulassungsnummer (z.B. DE-0012345-21).
▸ Organozinnverbindungen (z. B. TBT), Cybutryn/Irgarol®, Terbutryn und Diuron sind als Wirkstoffe in Antifouling-Produkten verboten.
▸ Boote, die mit Tolylfluanid oder Dichlofluanid behandelt sind, dürfen nicht inBinnengewässern verkehren.

Hinweise
▸ Geprüft werden sollte, ob eine biozidhaltige Antifouling-Beschichtung notwendig ist!

Wenn das Boot …
▸ regelmäßig gefahren wird,
▸ nur im Süßwasser gefahren wird,
▸ nur während der Saison im Wasser liegt und danach mechanisch gereinigt werden kann,
▸ nur vorübergehend im Salzwasser gefahren und nach Verlassen des Salzwassers mechanisch gereinigt wird, dann kann auf ein biozidhaltiges Antifouling verzichtet werden..
▸ Es sollte ein biozidfreier Bewuchsanstrich gewählt werden.

Zum Beispiel:
▸ eine reinigungsfähige Hartbeschichtung,
▸ eine Antihaft-Beschichtung beziehungsweise Antihaft-Folie.

▸ Be- und Entschichtungsarbeiten dürfen nur auf einem Platz mit hartem, undurchlässigem Boden durchgeführt werden (z.B. auch durch Unterlegen einer undurchlässigen Plane)
▸ Sicherheitshinweise auf dem Gebinde/ bzw. Gebrauchsanweisungen sind zu beachten.
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Hinweise
▸ Schützen Sie sich und andere beim Abtragen der alten Schicht und beim Neuanstrich mit langärmliger Kleidung, Handschuhen und einer Staubmaske.
▸ Warten Sie mit einem Neuanstrich so lange wie möglich.
▸ Tragen Sie maximal so viel Beschichtung auf, wie vom Produkthersteller empfohlen wird.
▸ Wasch- oder Reinigungsplätze sind kein geeigneter Ort für Be- und Entschichtungsarbeiten.
▸ Produkte, die per Pinsel oder Rolle aufgetragen werden, sind zu bevorzugen.

 

Quelle: Umweltbundesamt – Fachgebiet IV 1.2