SVSH-Meisterschaftsordnung
Meisterschaftsordnung des Segler-Verbandes Schleswig-Holstein
(in der Fassung vom 29.05.2018, modifiziert am 07.10.24)
In Anlehnung an die Meisterschaftsordnung des Deutschen Segler-Verbandes gibt sich der Segler-Verband Schleswig-Holstein (SVSH) eine Meisterschaftsordnung für die Veranstaltung von Landesmeisterschaften (LM), Landes-Master-Meisterschaften (LMaM), Landesjuniorenmeisterschaften (LJoM), Landesjugendmeisterschaften (LJM) und Landesjüngstenmeisterschaften (LJüM).
1 Geltungsbereich
Die Meisterschaftsordnung gilt für Landesmeisterschaften (LM), Landes-Master-Meisterschaften (LMaM), Landesjuniorenmeisterschaften (LJoM), Landesjugendmeisterschaften (LJM) und Landesjüngstenmeisterschaften.
2 Veranstalter und durchführender Verein
Veranstalter einer LM/LMaM/LJoM/LJM/LJüM ist der Segler-Verband Schleswig-Holstein. Ausrichter einer Meisterschaft im Sinne dieser Meisterschaftsordnung kann nur ein Mitgliedsverein des SVSH sein.
3 Name, Veranstaltungsort
3.1 Die Bezeichnung LM/LMaM/LJoM/LJM/LJüM kann nur in Abstimmung mit dem SVSH genutzt und ggfls. mit Namenszusätzen wie Sponsorenbezeichnungen erweitert werden.
3.2 Vereine, die eine LM/LMaM/LJoM/LJM/LJüM ausrichten wollen, aber über kein meisterschaftswürdiges Revier verfügen, können in Absprache mit dem SVSH-Vorstand auch in einen benachbarten Landesverband ausweichen. Dies gilt auch, wenn Landesmeisterschaften mit anderen Landesverbänden gemeinschaftlich ausgerichtet werden sollen.
3.3 Die Meisterschafts-Wettfahrten können an örtlich und zeitlich verschiedenen Orten ausgesegelt werden.
4 Meisterschaftswürdigkeit, Mindestteilnehmerzahl
4.1 Vom DSV anerkannte Klassen bzw. Junioren-, Jugend oder Jüngstenklassen gelten grundsätzlich als meisterschaftswürdig, soweit die weiteren Bedingungen in 4.2 erfüllt sind. . Die Ausrichtung einer Meisterschaft oder Altersklassen-Meisterschaft in einer nicht vom DSV anerkannten Klasse bedarf der gesonderten Absprache mit dem SVSH.
4.2 Eine Klasse, die die Ausrichtung einer LM/LMaM/LJoM/LJM/LJüM anstrebt, muss im Jahr der Ausrichtung in mindestens fünf Mitgliedsvereinen des SVSH aktiv gesegelt werden.
4.3 Zur Vergabe eines Titels bei einer LM/LMaM/LJoM/LJM/LJüM müssen mindestens zehn teilnehmende Steuerleute aus mindestens drei Vereinen des SVSH an den Start gegangen sein. LM/LMaM/LJoM/LJM/LJüM können offen ausgeschrieben werden, das verändert aber nicht die Mindestanforderung an Teilnehmer aus dem SVSH.
4.4 Meisterschaften können, soweit sie nicht eigens ausgeschrieben sind, auch im Rahmen anderer Regatten ausgesegelt werden.
5 Vergabeverfahren
5.1 Verbandsvereine, die die Ausrichtung einer LM/LMaM/LJoM/LJM/LJüM anstreben, beantragen nach Abstimmung mit der Klassenvereinigung die Übertragung der Veranstaltung unter Angabe von Termin, Revier, Meldeschluss und ggfls. von Meldebeschränkungen wie Höchstteilnehmerzahlen beim SVSH bis zum 31. Januar des Meisterschaftsjahres.
5.2 Die Genehmigung zur Durchführung der geplanten LM/LMaM/LJoM/LJM/LJüM erteilt der SVSH-Vorstand.
6 Ausschreibung
6.1 Der durchführende Verein muss die Ausschreibung bis spätestens vier Wochen vor dem Meisterschaftstermin beim SVSH einreichen und veröffentlicht haben. Die Segelanweisung muss spätestens zum Check-In der Veranstaltung in der finalen Version veröffentlicht sein.
6.2 Das Format der LM/LMaM/LJoM/LJM/LJüM muss in der Ausschreibung beschrieben werden.
7 Gültigkeit
7.1 Eine LM/LMaM/LJoM/LJM/LJüM gilt nur dann als gültig, wenn mindestens drei Wettfahrten im Laufe der Meisterschaft gesegelt worden sind. Die Meisterschaft muss grundsätzlich für mindestens zwei Wettfahrttage ausgeschrieben werden. Die Möglichkeit von Streichresultaten muss sich aus der Ausschreibung ergeben.
7.2 Der durchführende Verein muss der SVSH-Geschäftsstelle in der Woche nach dem Abschluss der Meisterschaft einen Satz Ergebnislisten zukommen lassen.
7.3 Aus den Ergebnislisten muss sich die Teilnahme der Steuerleute aus den Mitgliedsvereinen des SVSH sowie die Anzahl der gesegelten Wettfahrten ersehen lassen. Der SVSH ist berechtigt, dies zu überprüfen.
8 Titelträger
Titelträger eines Landestitels können nur Boote mit Steuerleuten von Mitgliedsvereinen des SVSH sein. Bei offen ausgeschriebenen Meisterschaften sind ggfls. die Sieger der Regatta gesondert von den Titelträgern der Meisterschaftswertung zu ehren.
9 Wettfahrtleitung und Schiedsgericht
9.1 Der Wettfahrtleiter muss die vorgesehene gültige DSV-Lizenz haben.
9.2 Der Obmann des Schiedsgerichts muss eine gültige DSV-Lizenz haben.
10 Preise
10.1 Der SVSH stellt dem ausrichtenden Verein für die jeweils drei erstplatzierten Crews der LM/LMaM/LJoM/LJM/LJüM je eine Plakette und eine Urkunde zur Verfügung. Ergibt sich im Verlauf der Meisterschaft, dass die Titelkämpfe die Mindestanfordungen der Meisterschaftsordnung nicht erfüllen, so sind die Preise vom ausrichtenden Verein an den SVSH zurück zu geben.
10.2 Die siegreiche Mannschaft bzw. der Steuermann bzw. die Steuerfrau trägt den Titel: Schleswig-Holsteinischer Landesmeister (Jahr) der ….. Klasse bzw. entsprechende Altersklassenbezeichnung.